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Studentenwerk

Das Studentenwerk Berlin ist im Auftrag des Landes Berlin für die "soziale, gesundheitliche, wirtschaftliche und kulturelle Betreuung" der Studierenden in Berlin (§ 1 Abs. 1 Studentenwerks-Gesetz) zuständig - also dafür, den (angehenden) Studenten bei einer Vielzahl von Fragen und Problemen zur Seite zu stehen.

Dazu gehören folgende Leistungen:
  • Mensen & Cafeterien
  • Wohnen: Mehr als 40 Wohnheime mit über 10.500 Plätzen
  • Jobs: Vermittlung von Aushilfsjobs, jedes Jahr über 35.000
  • Beratung & Betreuung bei psychischen oder sozialen Problemen, Kinderbetreuung
  • BAföG: In Berlin ist das Studentenwerk zuständig für die Studienförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
Studentin beim Kaffee trinken
Kontakt
Studentenwerk Berlin
Anstalt des öffentlichen Rechts
Hardenbergstr. 34
10 623 Berlin
Tel.: (030) 31 12 -0