1. Einleitung
In Deutschland finden in den Ingenieurwissenschaften rund zwei Drittel aller Promotionen an TU9 Universitäten statt (Statistisches Bundesamt, 2005).
TU9 hat folglich ein großes Interesse daran, dass die hohe Qualität sowie das weltweite Ansehen der deutschen Ingenieur-Promotion geschützt werden.
In der Politik und aus den Fachhochschulen werden immer wieder Forderungen laut, das Promotionsrecht auch den außeruniversitären Forschungseinrichtungen
bzw. den Fachhochschulen zu verleihen. Dies lehnt TU9 entschieden ab.
2. Funktion der Promotion
Die Promotion ist konstitutives Element der Universität. In den Ingenieur- und Naturwissenschaften hat sie mehrere Funktionen: Mit der Promotion weisen die Promovierten nach, dass sie zu einer größeren wissenschaftlichen Leistung befähigt sind; somit ist sie ein Qualifikationsnachweis.
Sie ist zudem eine von mehreren Regelvoraussetzungen für den Beruf des Universitätsprofessors und entscheidendes Element zur Erhaltung der hohen Qualität der Forschung und Lehre an Technischen Universitäten. Die Suche, Förderung und Promotion geeigneter Kandidaten ist eine zentrale Aufgabe von Universitätsprofessoren und damit ein wichtiger Bestandteil der wissenschaftlichen Nachwuchspflege.
Außerhalb der Universität bietet der akademische Grad Doktor-Ingenieur den Promovierten einen Einstieg in leitende und sehr gut dotierte Positionen in Wirtschaft und Industrie.
3. Promotionen in Kooperation mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen
Auf individueller Ebene finden bereits häufig Promotionen mit Wissenschaftlern außeruniversitärer Forschungseinrichtungen erfolgreich statt. Diese bewährte Form der Kooperation soll unvermindert fortgesetzt werden. TU9 wendet sich jedoch gegen Bestrebungen, das Promotionsrecht institutionell auf außeruniversitäre Forschungseinrichtungen zu übertragen. Die Politik fordert und fördert die Kooperation von außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Universitäten. Das Interesse von außeruniversitären Forschungseinrichtungen an der Zusammenarbeit mit Universitäten würde jedoch stark sinken, wenn sie das Promotionsrecht erhielten.
4. Promotionen in Kooperation mit Fachhochschulen
Gemeinsame Promotionen mit den Fachhochschulen werden an den TU9 Universitäten bereits erfolgreich durchgeführt. In Übereinstimmung mit ihren länderrechtlichen Vorgaben wollen die TU9 Universitäten diese bewährte Form der Einbindung der Fachhochschulprofessoren weiterhin fördern. Das institutionelle Promotionsrecht sollte jedoch nicht den Fachhochschulen verliehen werden. Eine Promotion in den Ingenieurwissenschaften erfordert die Einbindung in ein Forschungsumfeld, über das nur Universitäten verfügen; sie verlangt eine eigenständige wissenschaftliche Forschungsleistung. Die von Fachhochschulen vielfach geforderte Verleihung des Promotionsrechts würde zu einer Vereinheitlichung der Hochschularten führen, welche der Vielfalt der gewachsenen deutschen Universitäts- und Hochschullandschaft schaden und damit den Wettbewerb einschränken würde.
Bereits jetzt sind geeignete Fachhochschulabsolventen an den TU9 Universitäten als Promovierende sehr willkommen:
Im Zeitraum WS 2002/03 bis WS 2005/06 wurden bundesweit 1.043 Diplom- Fachhochschulabsolventen und 170 Master-Fachhochschulabsolventen zur
Promotion zugelassen (insgesamt: 1.213). Davon kamen 208 (oder 17% bzw.18,2%) an TU9 Universitäten.
Im gleichen Zeitraum schlossen 403 Diplom-Fachhochschulabsolventen ihre Promotion ab, 90 (= 22,3%) von ihnen an TU9 Universitäten.
Die TU9 Universitäten begrüßen im Einklang mit Empfehlungen der HRK sowie des Wissenschaftsrates eine steigende Durchlässigkeit zwischen den Hochschultypen.
Ein Masterabschluss berechtigt demnach formal zur Aufnahme eines Promotionsverfahrens. Allerdings muss die Zulassungsentscheidung auf der Grundlage der fachlichen Qualifikationen des Bewerbers getroffen werden. Hier ist eine objektive Auswahl auf der Grundlage von Qualifikationen sicher zu stellen. Die entsprechenden Zulassungskriterien in den Prüfungs- und Promotionsordnungen sollen auf eine hohe Qualität der Ausbildung zielen und gleichzeitig eine grundsätzliche Durchlässigkeit zwischen den Hochschultypen sicherstellen.
Literatur: